Dienstag
03.12.2002, 00:00
Presserat: Beschwerde gegen «Handelszeitung» abgewiesen
Medienschaffende dürfen auf vertrauliche polizeiliche Informationen zu einem erheblichen strafrechtlichen Verdacht gegen eine bekannte Persönlichkeit abstellen, wenn der Verdacht durch die Ermittlungsakten belegt scheint. Vor der identifizierenden weiter lesen
Medienschaffende dürfen auf vertrauliche polizeiliche Informationen zu einem erheblichen strafrechtlichen Verdacht gegen eine bekannte Persönlichkeit abstellen, wenn der Verdacht durch die Ermittlungsakten belegt scheint. Vor der identifizierenden ... weiter lesen

