Mittwoch
12.02.2003, 00:00
Streit um Harry Potter: Einstweilige Verfügung gegen amazon.de
Der Internethändler amazon.de darf auf seiner Webseite nicht mehr damit werben, es gebe 35 Prozent Rabatt für den englischsprachigen fünften Harry-Potter-Band. Der Carlsen Verlag hat beim Hamburger Landgericht eine ... weiter lesen
Der Internethändler amazon.de darf auf seiner Webseite nicht mehr damit werben, es gebe 35 Prozent Rabatt für den englischsprachigen fünften Harry-Potter-Band. Der Carlsen Verlag hat beim Hamburger Landgericht eine entsprechende einstweilige Verfügung ... weiter lesen