Montag
28.04.2003, 00:00
Keine Orange-Mobilfunkanlage auf dem Gurnigel
Der Mobilfunkanbieter Orange darf in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch keine 30 Meter hohe Telefonantenne errichten. Ein solcher «Fremdkörper» beeinträchtige das Landschaftsbild allzu stark, befand das Verwaltungsgericht Bern am Montag. Einstimmig weiter lesen
Der Mobilfunkanbieter Orange darf in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch keine 30 Meter hohe Telefonantenne errichten. Ein solcher «Fremdkörper» beeinträchtige das Landschaftsbild allzu stark, befand das Verwaltungsgericht Bern am Montag. Einstimmig ... weiter lesen