Dienstag
10.06.2003, 00:00
Freie Journalisten dürfen stempeln
Journalisten, die ihre Vollzeitstelle verlieren und dann als freie Mitarbeiter teilzeit arbeiten, haben Anrecht auf Arbeitslosengelder. Dies hat das Verwaltungsgericht Bern in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgehalten. Nach dem ... weiter lesen
Journalisten, die ihre Vollzeitstelle verlieren und dann als freie Mitarbeiter teilzeit arbeiten, haben Anrecht auf Arbeitslosengelder. Dies hat das Verwaltungsgericht Bern in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgehalten. Nach dem Verlust ... weiter lesen