Dienstag
24.06.2003, 00:00
Presserat zur Anhörungs- und Berichtigungspflicht
Wenn eine Quelle nicht über alle Zweifel erhaben erscheint, ist vor einer Publikation von schweren Vorwürfen besondere Zurückhaltung zu üben. Zumindest aber sind die Betroffenen vorgängig mit den Vorwürfen zu ... weiter lesen
Wenn eine Quelle nicht über alle Zweifel erhaben erscheint, ist vor einer Publikation von schweren Vorwürfen besondere Zurückhaltung zu üben. Zumindest aber sind die Betroffenen vorgängig mit den Vorwürfen zu konfrontieren, teilte der Schweizer Presserat ... weiter lesen