Dienstag
18.11.2003, 00:00
Presserat zur Wahrheits- und Berichtigungspflicht
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Beobachter» als unbegründet abgewiesen. Konkret ging es um den Artikel «Kaufen auf eigene Gefahr» vom Juli 2003 zum Thema Konsumentenschutz. Dabei wies ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Beobachter» als unbegründet abgewiesen. Konkret ging es um den Artikel «Kaufen auf eigene Gefahr» vom Juli 2003 zum Thema Konsumentenschutz. Dabei wies der «Beobachter» auf mangelnden ... weiter lesen

