Dienstag
02.03.2004, 00:00
Presserat zu namentlicher Berichterstattung nach Suizid
Die «Aargauer Zeitung» habe bei der Berichterstattung über einen Suizid die berufsethisch geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Mit dieser Feststellung heisst der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die Zeitung teilweise gut weiter lesen
Die «Aargauer Zeitung» habe bei der Berichterstattung über einen Suizid die berufsethisch geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Mit dieser Feststellung heisst der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die Zeitung teilweise gut ... weiter lesen

