Dienstag
03.02.2004, 00:00
Presserat rügt «Blick» wegen «unzulässiger Zuspitzung» einer Schlagzeile
Vorwürfe gegen Institutionen aus einer anonymen Quelle dürfen zwar veröffentlicht werden. Sie müssen allerdings überprüft und dürfen nicht als Tatsachen dargestellt werden. Dies hält der Schweizer Presserat fest und heisst ... weiter lesen
Vorwürfe gegen Institutionen aus einer anonymen Quelle dürfen zwar veröffentlicht werden. Sie müssen allerdings überprüft und dürfen nicht als Tatsachen dargestellt werden. Dies hält der Schweizer Presserat fest und heisst damit eine Beschwerde ... weiter lesen