Montag
26.07.2004, 00:00
Einstweilige Verfügung gegen Deutsche-Telekom-Werbung
Die Deutsche Telekom darf ihre TV-Werbespots für den so genannten «T-Net XXL-Tarif» vorerst nicht mehr ausstrahlen. Das Landgericht Hamburg habe auf Antrag des Konkurrenzunternehmens Tele 2 eine einstweilige Verfügung gegen ... weiter lesen
Die Deutsche Telekom darf ihre TV-Werbespots für den so genannten «T-Net XXL-Tarif» vorerst nicht mehr ausstrahlen. Das Landgericht Hamburg habe auf Antrag des Konkurrenzunternehmens Tele 2 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen ... weiter lesen

