Donnerstag
19.08.2004, 00:00
Chefredaktor darf vor Gericht den Wahrheitsbeweis antreten
Ein Chefredaktor darf vor Gericht die Richtigkeit eines Artikels beweisen, auch wenn er selbst nicht dessen Verfasser ist. Dies entschied das Bundesgericht, das sich mit einer Beschwerde der Tessiner Zeitschrift ... weiter lesen
Ein Chefredaktor darf vor Gericht die Richtigkeit eines Artikels beweisen, auch wenn er selbst nicht dessen Verfasser ist. Dies entschied das Bundesgericht, das sich mit einer Beschwerde der Tessiner Zeitschrift «L`Inchiesta» befasste. Diese hatte in den ... weiter lesen

