Dienstag
07.12.2004, 00:00
Nestlé ist eine berühme Marke und damit gut geschützt
Das Schweizer Bundesgericht hat die Bezeichnung Nestlé als «berühmte Marke» qualifiziert, was dem Nahrungsmittelkonzern das Recht gebe, sich gegen jegliche Verwendung seines Namens durch Dritte zur Wehr setzen. Das höchste ... weiter lesen
Das Schweizer Bundesgericht hat die Bezeichnung Nestlé als «berühmte Marke» qualifiziert, was dem Nahrungsmittelkonzern das Recht gebe, sich gegen jegliche Verwendung seines Namens durch Dritte zur Wehr setzen. Das höchste Schweizer Gericht hat mit ... weiter lesen