Dienstag
21.12.2004, 00:00
Presserat I: «Le Matin»-Journalist teilweise gerügt
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde eines Westschweizer Ehepaars gegen einen Journalisten von «Le Matin» gutgeheissen, weil er in einem Bericht über das allzu heftig störende Bellen der Hunde des ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde eines Westschweizer Ehepaars gegen einen Journalisten von «Le Matin» gutgeheissen, weil er in einem Bericht über das allzu heftig störende Bellen der Hunde des Paars diesem nicht Gelegenheit zur Stellungnahme ... weiter lesen