Mittwoch
06.04.2005, 00:00
«C`est bon la vie» für Biscuits Bossy und nicht für Nestlé
Nestlé hat mit der Markeneintragung des Werbeslogans «C`est bon la vie» unlauteren Wettbewerb betrieben. So entschied das Bundesgericht, gab einer Freiburger Biskuitfirma Recht und erklärte die Registrierung von Nestlé ... weiter lesen
Nestlé hat mit der Markeneintragung des Werbeslogans «C`est bon la vie» unlauteren Wettbewerb betrieben. So entschied das Bundesgericht, gab einer Freiburger Biskuitfirma Recht und erklärte die Registrierung von Nestlé für nichtig. Die Freiburger Firma ... weiter lesen

