Donnerstag
10.11.2016, 08:44
«Blick am Abend» durfte Brüsseler Terror-Opfer abbilden
«Blick am Abend» hat mit dem Foto einer bei den Brüsseler Terroranschlägen verletzten Frau deren Privatsphäre und Menschenwürde nicht verletzt. Der Schweizer Presserat stellt das Interesse ... weiter lesen
«Blick am Abend» hat mit dem Foto einer bei den Brüsseler Terroranschlägen verletzten Frau deren Privatsphäre und Menschenwürde nicht verletzt. Der Schweizer Presserat stellt das Interesse der Öffentlichkeit, von der «menschlichen Tragödie hinter dem Terrorakt» zu erfahren, höher als die Privatsphäre des fotografierten Terroropfers.
«Bomben im Herzen der EU» titelte das Ringier-Pendlerblatt ... weiter lesen