Montag
11.06.2018, 18:12
Neu werden auch Online-Urheberrechte entschädigt
Die Schweizer Urheberrechtspraxis ist im digitalen Zeitalter angekommen: Wurde bisher nur die Vervielfältigung von Gedrucktem vergütet, hat ab Juli auch im Netz Publiziertes ein Anrecht auf Entschädigung ... weiter lesen
Die Schweizer Urheberrechtspraxis ist im digitalen Zeitalter angekommen: Wurde bisher nur die Vervielfältigung von Gedrucktem vergütet, hat ab Juli auch im Netz Publiziertes ein Anrecht auf Entschädigung – sofern es «Werk»-Status hat.
«Seit Längerem hört Pro Litteris ein berechtigtes Anliegen der Inhaber von Urheberrechten, das heisst der Autoren, Übersetzer ... weiter lesen