Freitag
21.12.2018, 16:12
Deutscher Bundesgerichtshof: Staat darf keine Presseerzeugnisse machen
Ein staatlich publiziertes Amtsblatt darf nicht gleich berichten wie eine private Zeitung: In einem Urteil vom Donnerstag hat der deutsche Bundesgerichtshof klare Grenzen definiert, damit das Gebot der «Staatsferne der ... weiter lesen
Ein staatlich publiziertes Amtsblatt darf nicht gleich berichten wie eine private Zeitung: In einem Urteil vom Donnerstag hat der deutsche Bundesgerichtshof klare Grenzen definiert, damit das Gebot der «Staatsferne der Presse» nicht verletzt wird.
Ein privates Verlagsunternehmen, das unter anderem ... weiter lesen
