Montag
29.10.2018, 14:00
«Blick» greift zu leichtfertig zum Nazi-Etikett
Wer mit dem Nazi-Etikett hantiert, muss dies begründen. Auch dann, wenn damit eine rechtsextreme Gruppierung tituliert wird. Für den Presserat hat der «Blick» die Wahrheitspflicht verletzt.
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Wer mit dem Nazi-Etikett hantiert, muss dies begründen. Auch dann, wenn damit eine rechtsextreme Gruppierung tituliert wird. Für den Presserat hat der «Blick» die Wahrheitspflicht verletzt.
Unter der Schlagzeile «Nazi-Schiff will Flüchtlingsboote stoppen» veröffentlichte der «Blick» am 6. August 2017 in seiner ... weiter lesen