Mittwoch
13.10.2010, 10:20
Laut Presserat hat «NZZ am Sonntag» Dignitas nicht korrekt angehört
Der Presserat hielt am Dienstag in einem weiteren Urteil fest: «Wenn ein Journalist in einem Artikel schwere Vorwürfe gegenüber einer Person erhebt, genügt es nicht, wenn er ... weiter lesen
Der Presserat hielt am Dienstag in einem weiteren Urteil fest: «Wenn ein Journalist in einem Artikel schwere Vorwürfe gegenüber einer Person erhebt, genügt es nicht, wenn er vorgängig den Betroffenen bloss schreibt, `gerne würde ich Sie etwas fragen` und um einen Rückruf bittet.»
Deshalb hat er eine Beschwerde der Sterbehilfe-Organisation ... weiter lesen

