Sonntag
20.10.2013, 20:00
Öffentlichkeitsprinzip: Uni Zürich muss Vertrag mit der UBS offenlegen
Die Universität Zürich muss ihren Vertrag mit Geldgeber UBS offenlegen. Die Universtität hatte im Vorfeld zwei Journalisten die Einsicht in die Dokumente verweigert. Die Rekurskommission der Z ... weiter lesen
Die Universität Zürich muss ihren Vertrag mit Geldgeber UBS offenlegen. Die Universtität hatte im Vorfeld zwei Journalisten die Einsicht in die Dokumente verweigert. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen entschied nun nach dem Öffentlichkeitsprinzip, dass der Vertrag offengelegt werden muss.
Damit hat in der Schweiz zum ersten Mal eine juristische Instanz zur Frage nach der Geheimhaltung von Verträgen zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern Stellung genommen, wie die «WOZ» am Mittwoch mitteilte. Die Kommission ... weiter lesen
