Sonntag
04.05.2014, 07:42
Pro-Litteris-Direktor hält Bemessungsvorschrift für «unsinnig»
Pro Litteris will künftig auch für Artikel, die im Internet veröffentlicht wurden, eine Reprografieentschädigung ausrichten. Dies ist allerdings aufgrund des Urheberrechts nur für bezahlte Artikel ... weiter lesen
Pro Litteris will künftig auch für Artikel, die im Internet veröffentlicht wurden, eine Reprografieentschädigung ausrichten. Dies ist allerdings aufgrund des Urheberrechts nur für bezahlte Artikel möglich. Die Journalisten von «20 Minuten Online», «Watson» oder «blickamabend.ch» etwa gehen auch weiterhin leer aus.
«Theoretisch wäre es sinnvoll, auch Gratis-Artikel zu entschädigen, da sie genauso verwendet werden wie kostenpflichtige Beiträge», meinte Pro-Litteris-Direktor ... weiter lesen