Sonntag
07.12.2014, 22:25
Recht auf Vergessen: Namensnennung eines verstorbenen Mädchens war erlaubt
Der Fall des tragischen Badeunfalls spielte sich am 8. August 2011 ab: Die damals 17-jährige B. A. weilte bei ihrem leiblichen Vater und ging um 17 Uhr schwimmen in ... weiter lesen
Der Fall des tragischen Badeunfalls spielte sich am 8. August 2011 ab: Die damals 17-jährige B. A. weilte bei ihrem leiblichen Vater und ging um 17 Uhr schwimmen in die U., wie das Gericht schreibt, und «ertrank aus ungeklärten Gründen».
Dann berichtete die Zeitung E. über den Badeunfall. Der Bericht mit der Schlagzeile beruhte auf einem Interview mit dem Vater des Mädchens. Dabei wurde der Name genannt und Fotos des ... weiter lesen
