Donnerstag
02.10.2014, 09:02
«Bild» durfte aus privaten E-Mails von Politiker zitieren
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Presse: Die «Bild»-Zeitung durfte sich über das Privatleben von Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer auslassen, hat das Gericht in Karlsruhe entschieden.
2010 ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Presse: Die «Bild»-Zeitung durfte sich über das Privatleben von Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer auslassen, hat das Gericht in Karlsruhe entschieden.
2010 hatte die «Bild»-Zeitung bekannt gemacht, dass der Politiker Vater eines unehelichen Kindes ist, während Jahren keinen Unterhalt gezahlt und die Mutter stattdessen Unterhalt vom ... weiter lesen