Dienstag
21.10.2014, 15:01
Bundesgericht korrigiert Bakom-Entscheide zur indirekten Presseförderung
Das Bundesgericht spricht sich in zwei Fällen für die indirekte Presseförderung aus: Die Glarner «Fridolin»-Zeitung und die Fachzeitschrift IZA bekommen auch weiterhin Vergünstigungen bei der ... weiter lesen
Das Bundesgericht spricht sich in zwei Fällen für die indirekte Presseförderung aus: Die Glarner «Fridolin»-Zeitung und die Fachzeitschrift IZA bekommen auch weiterhin Vergünstigungen bei der Post.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte sich in Lausanne wegen eines gleich lautenden Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts beschwert, wie das Bundesgericht am Montag bekannt ... weiter lesen