Donnerstag
29.01.2015, 16:32
Keine Ausnahmeregelung für Medienschaffende bei Schweigegebot
Journalisten dürfen mit einem Schweigegebot belegt werden, wenn sie als Zeugen einvernommen werden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Entscheid im Zusammenhang mit der ... weiter lesen
Journalisten dürfen mit einem Schweigegebot belegt werden, wenn sie als Zeugen einvernommen werden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Entscheid im Zusammenhang mit der Luzerner Polizeiaffäre.
Die Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens zeigte am 21. August Videoaufnahmen von der Verhaftung eines mutmasslichen Einbrechers durch einen gewalttätigen Luzerner Polizisten. Nach ... weiter lesen
