Sonntag
07.12.2014, 22:10
23 Rappen Preisermässigung für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen
Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen und Zeitschriften festgelegt: Für das Jahr 2015 betragen sie 23 Rappen für Titel der Regional- und ... weiter lesen
Der Bundesrat hat die Preisermässigungen für die Postzustellung von Zeitungen und Zeitschriften festgelegt: Für das Jahr 2015 betragen sie 23 Rappen für Titel der Regional- und Lokalpresse und 14 Rappen für Mitgliedschafts- und Stiftungspresse.
Um Anspruch auf die Zustellermässigung zu haben, müssen Titel der Regional- und Lokalpresse mindestens 1000 abonnierte Exemplare aufweisen. Dies entschied das Bundesgericht im ... weiter lesen