Freitag
06.03.2015, 07:30
EU-Gerichtshof verbietet Senkung der E-Book-Mehrwertsteuer durch einzelne Mitgliedstaaten
Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermässigten Mehrwertsteuersatz mehr anwenden.
Die beiden Staaten wendeten auf die ... weiter lesen
Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermässigten Mehrwertsteuersatz mehr anwenden.
Die beiden Staaten wendeten auf die Lieferung elektronischer Bücher einen ermässigten Mehrwertsteuersatz an. In Frankreich liegt der Satz seit dem 1. Januar 2012 bei 5,5 Prozent, in Luxemburg bei 3 Prozent. In ... weiter lesen
