Mittwoch
04.03.2015, 10:14
Weniger Fotos erlaubt im NSU-Prozess in München
Das Oberlandesgericht in München schränkt die Pressefreiheit zugunsten des Persönlichkeitsschutzes der angeklagten Rechtsterroristin Beate Zschäpe ein. Die Aktivistin der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich nur ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht in München schränkt die Pressefreiheit zugunsten des Persönlichkeitsschutzes der angeklagten Rechtsterroristin Beate Zschäpe ein. Die Aktivistin der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich nur noch zweimal pro Monat im Sitzungssaal filmen und ablichten lassen. Dies entschied Richter Manfred Götzl auf Antrag der Anwälte der Angeklagten.
«Der Vorsitzende hatte in seiner Entscheidung die Pressefreiheit einerseits gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der ... weiter lesen