Dienstag
16.02.2016, 10:25
Keine Extrawurst für Schweizer Journalisten im Ausland
Handeln Schweizer Personen im Ausland fahrlässig, müssen sie die Kosten zurückbezahlen, die durch Entführungen oder Geiselnahmen verursacht werden. Dies gilt laut Bundesrat Didier Burkhalter auch f ... weiter lesen
Handeln Schweizer Personen im Ausland fahrlässig, müssen sie die Kosten zurückbezahlen, die durch Entführungen oder Geiselnahmen verursacht werden. Dies gilt laut Bundesrat Didier Burkhalter auch für Medienschaffende.
Der Aussenminister bestätigt dies in einem Brief gegenüber der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) und dem ... weiter lesen