Donnerstag
08.12.2016, 13:30
«Basler Zeitung» nannte «Frau Z.» unrechtmässig beim Namen
Die «Basler Zeitung» hat eine Kesb-Mitarbeiterin zu Unrecht namentlich genannt und damit gegen den Journalistenkodex verstossen. Weil sie als Sozialarbeiterin ohne Entscheidungsbefugnisse in den Fall involviert war, hätte die ... weiter lesen
Die «Basler Zeitung» hat eine Kesb-Mitarbeiterin zu Unrecht namentlich genannt und damit gegen den Journalistenkodex verstossen. Weil sie als Sozialarbeiterin ohne Entscheidungsbefugnisse in den Fall involviert war, hätte die BaZ sie anonymisieren müssen, urteilte der Presserat und heisst damit eine Beschwerde der Kesb Basel-Stadt gut.
Am 7. Januar 2015 veröffentlichte die BaZ auf ihrer Front ... weiter lesen