Montag
19.06.2017, 23:06
«Wochenzeitung»: Wenn Behörden sich weigern Stellung zu nehmen
Eigentlich logisch: Wer sich Journalisten gegenüber weigert, Stellung zu nehmen, kann sich im Nachhinein nicht auf die berufsethische Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen berufen. Der Schweizer Presserat hat ... weiter lesen
Eigentlich logisch: Wer sich Journalisten gegenüber weigert, Stellung zu nehmen, kann sich im Nachhinein nicht auf die berufsethische Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen berufen. Der Schweizer Presserat hat eine solche Beschwerde des Kantons Zug gegen die «Wochenzeitung» (WOZ) abgelehnt.
Unter dem Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln» kritisierte die WOZ Ende Oktober 2016 die Umstände der Ausschaffung einer ... weiter lesen

