Donnerstag
11.09.2014, 07:15
Gericht stuft Drittsendezeiten auf Sat.1 als rechtswidrig ein
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erachtet im Eilverfahren die im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 (sogenannte Drittsendezeiten) an die bisherigen Programmanbieter ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erachtet im Eilverfahren die im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 (sogenannte Drittsendezeiten) an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Deshalb hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klagen von Sat.1 und der unterlegenen Mitbewerberin N24 wiederhergestellt. Als Konsequenz dieser Entscheidung entfallen vorläufig ... weiter lesen