Dienstag
05.07.2016, 16:51
Beschwerden auch gegen SRG-Online-Angebote möglich
Neu kann sich das Publikum bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auch über SRG-Inhalte beschweren. Die UBI ist neu - das heisst seit dem Inkrafttreten des ... weiter lesen
Neu kann sich das Publikum bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auch über SRG-Inhalte beschweren. Die UBI ist neu - das heisst seit dem Inkrafttreten des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes am 1. Juli 2016 - auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte und weitere publizistische Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG zuständig.
Dazu gehören beispielsweise publizistische Angebote wie der Teletext und die Informationsplattform Swissinfo ... weiter lesen