Die Mobilfunkfirma Orange kann im Kanton Bern zwei umstrittene Antennenanlagen mindestens vorerst nicht bauen: Das Verwaltungsgericht hat einem Projekt in Oberhofen bei Thun keine Baubewilligung erteilt und eines in Ittigen an die Baudirektion zurückgewiesen. In Oberhofen möchte das Telekommunikationsunternehmen im Dachturm eines ehemaligen Hotels zwei UMTS-Antennen errichten. Das Gebäude im Schweizerhausstil des 19. Jahrhunderts wird im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz erwähnt und ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet.
In Ittigen haben sich zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner gegen eine Antennenanlage gewehrt. Diese unterliege grundsätzlich dem im Gemeindebaureglement vorgesehenen Mindestgrenzabstand von fünf Metern, entschied das Gericht. Gemäss den Plänen soll die Antenne jedoch 3,5 Meter vom Nachbargrundstück entfernt gebaut werden. Die von der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) erteilte Baubewilligung hat das Gericht darum aufgehoben und die Akten an die BVE zurückgewiesen. Diese wird voraussichtlich über ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung des Mobilfunkbetreibers zu entscheiden haben.
Samstag
11.11.2006