Was haben ein Herrenschuh und eine gefesselte Asiatin gemeinsam? «Gar nichts» findet eine Frau als sie die Werbung eines Schuhproduzenten sieht. Da liegt die Frau gefesselt in einem übergrossen Schuh und das hat für die Konsumentin einfach nur mit Sex zu tun. Entschlossen reicht sie bei der schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde ein. «Die Herrenschuh/gefesselte Frau-Werbung ist sexistisch».
Sexistisch? Sicher nicht! «Eine gefesselte Frau in einem Herrenschuh ist eine traditionelle japanische Kunstform», lässt der Schuhproduzent verlauten. Die Werbe-Message sei klar: Man wollte damit zum Ausdruck bringen, dass Frauen gefesselt sind von schönen Männerschuhen.
Die Konsumentin lässt sich aber von der japanischen Kunstform nicht beeindrucken. Tradition hin oder her - die Frau liegt an Händen und Füssen gefesselt in einem Herrenschuh und das ist unter der Gürtellinie.
Auch die Schweizerische Lauterkeitskommission lässt die Erklärung des Schuhproduzenten nicht gelten. «Die geltend gemachten Hintergründe des Werbesujets sind für den Durchschnittsadressaten nicht erkennbar», schreibt die Dritte Kammer. Und: «Es fehlt dafür jeglicher Hinweis, zum Beispiel in textlicher Form». Es sei nicht ohne weitere Erklärung ersichtlich, dass diese japanische Kunstform allgemein bekannt sei. Womit sich auch die gedankliche Verbindung der Abbildung mit der Aussage «gefesselt von schönen Herrenschuhen» nicht ergebe. Die Kammer kommt damit zum Schluss, dass die gefesselte Frau allein als Blickfang wahrgenommen wird und deshalb im Sinne von Grundsatz Nr. 3.11 Ziff. 2 keinen Bezug zum beworbenen Produkt hat.
Die Werbebranche unterhält seit 1966 eine Selbstkontrolle, die Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden.
Mittwoch
14.04.2010




