Content:

Donnerstag
23.07.2026

TV / Radio

... fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe (zVg)

... fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe (zVg)

Die Kritik an der zurückhaltenden SRF-Berichterstattung zum Missbrauchsfall eines ehemaligen Aargauer SVP-Grossrats erhält eine überraschende Wendung: Ausgerechnet das eigene Investigativ-Team des Senders hat neue, brisante Erkenntnisse veröffentlicht.

Gegenüber dem Klein Report begründete die SRG-Medienstelle am Mittwoch den Verzicht auf die Namensnennung des Beschuldigten mit den eigenen publizistischen Leitlinien und verlinkte auf diese. Publizistische Studentinnen und Studenten können unter «Namensnennung bei Strafverfahren – Publizistische Leitlinien SRG SSR» das nachlesen.

Detaillierte Fragen des Klein Reports wurden einmal mehr nicht beantwortet.

Auch wenn andere Medien den früheren Politiker längst identifiziert hätten, stünden Persönlichkeitsschutz, das Umfeld der Beteiligten und die Unschuldsvermutung im Vordergrund, heisst es in einem ausformulierten Standard-Satz.

Nur wenige Stunden später legte eine andere Abteilung von SRF jedoch selber nach: Recherchen von Investigativ-Journalist Alex Moser zeigen, dass der Fall deutlich grössere Dimensionen hat als bisher bekannt.

Gemäss der Anklageschrift soll der ehemalige SVP-Grossrat über mehrere Jahre ein drittes Opfer rund 140-mal betäubt und sexuell missbraucht sowie die mutmasslichen Taten gefilmt haben.

Bereits zuvor war von zahlreichen Übergriffen auf eine Mutter und deren damals 15-jährige Tochter die Rede. Der «Tages-Anzeiger» hat die Mutter und deren Tochter ausführlich in einem Video zu Wort kommen lassen.

Der mutmassliche Täter sitzt seit Wochen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Damit zeigt sich ein bemerkenswertes Spannungsfeld innerhalb von SRF: Während die Medienstelle an der anonymisierten Berichterstattung festhält, liefert das eigene Investigativ-Team brisante neuen Erkenntnisse zu einem Fall von erheblichem öffentlichem Interesse.

Die publizistische Grundsatzfrage bleibt damit bestehen: Wie weit soll der Persönlichkeitsschutz eines ehemaligen Politikers reichen, wenn andere Medien ihn längst identifiziert haben und die Vorwürfe immer gravierender werden?