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Dienstag
10.10.2006

Mit einem am Dienstag erstmals erschienenen Jahresheft geht der Schweizer Presserat neue Wege. Statt wie bisher jedes Jahr seine Stellungnahmen zu veröffentlichen, greift er in der neuen Publikation Schwerpunkte heraus. In einer Auswahl von Leitentscheiden werden im Jahresheft 2005 die häufigsten Begründungen der Stellungnahmen dargestellt: ein kritischer Beitrag des «Tages-Anzeigers» zur Finanzlage der Swiss oder eine «Facts»-Glosse zur Stimmung in der Bundeshausfraktion der SP illustrieren die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen. Weitere Beispiele betreffen etwa die Wahrheits- und Berichtigungspflicht, das Diskriminierungsverbot oder die verdeckte Recherche, wie sie eine «Facts»-Autorin bei einer Beichte im Kloster Einsiedeln durchgeführt hatte.

Ausgehend von konkreten Fällen kann der Presserat auch seine Richtlinien ergänzen. Änderungen oder Präzisierungen hat er im Berichtsjahr bezüglich Interviewregeln und der Wahrung der Privatsphäre vorgenommen. In einem Aufsatz befasst sich Stiftungsrats-Präsident Enrico Morresi mit der journalistischen Fairness. Ein nachgedrucktes Referat von Presserats-Präsident Peter Studer behandelt den Umgang von Presseräten mit Bildern von Krieg und Gewalt.

2005 sind beim Presserat 88 Beschwerden eingegangen, etwas mehr als im Jahr zuvor. 13 Beschwerden wies der Presserat als offensichtlich unbegründet zurück, 11 lehnte er ab. 12 Beschwerden wurden vollumfänglich, 15 teilweise gutgeheissen. Sämtliche Stellungnahmen sind weiterhin im Internet auf http://www.presserat.ch abrufbar.