Die Zeitschrift «Saldo» und die TV-Sendung «Kassensturz» des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens (SF) haben mit einer schlechten Bewertung der Handcrème «Tal» in einem Test keinen unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat die Berufung des Importeurs abgewiesen, der 500 000 Franken gefordert hatte. In dem Testbericht waren zwölf gängige Handcrèmes auf schädliche Inhaltsstoffe untersucht worden. Dabei hatte sich ergeben, dass drei Crèmes, unter ihnen das Produkt «Tal», deutlich mehr als die gesetzlich erlaubte Menge an Nitro-Moschusverbindungen enthielten. In drei Crèmen, darunter wiederum in «Tal», hatte das Testlabor zudem Substanzen gefunden, die Formaldehyd abspalten, allerdings unterhalb der gesetzlichen Maximalgrenze.
Die daraufhin vom Importeur wegen unlauteren Wettbewerbs eingereichte Klage hat zuerst die Bündner Justiz abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung ans Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Laut den Lausanner Richtern hat der Test insgesamt den Kriterien der Lauterkeit entsprochen. Das Publikum sei durch die umstrittenen Publikationen weder getäuscht noch irregeführt worden. Insbesondere sei für die Zuschauer und Leser ohne weiteres zu erkennen gewesen, dass sich der Test ausschliesslich auf die als schädlich erachteten Inhaltsstoffe beschränkt habe. Dabei habe auch keine Verpflichtung bestanden, auf Indizien hinzuweisen, die gegen die Schädlichkeit der fraglichen Stoffe sprechen könnten.
Donnerstag
19.10.2006