Mit einer «gewissen Schlitzohrigkeit», wie es der Anwalt des Ringier-Verlags formulierte, hat das Schweizer Bundesgericht einen Fall behandelt, in dem ein angeklagter «Blick»-Reporter zwar freigesprochen wurde, sein Arbeitgeber aber trotzdem die Anwalts- und Gerichtskosten von 33 530 Franken übernehmen muss. Der Fall geht zurück auf den Zürcher Fraumünster-Postraub, nach dem «Blick»-Reporter Viktor Dammann bei der Zürcher Staatsanwaltschaft um Angaben zu Vorstrafen von Verdächtigten gefragt und die Informationen erhalten hatte. Dies interpretierte die Zürcher Justiz als Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und büsste ihn mit 500 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil, und erst vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Dammann vollumfänglich Recht erhalten.
Gestützt auf diesen Entscheid aus Strassburg verlangte Viktor Dammann anschliessend vom Bundesgericht einen Freispruch. Dieses hat zwar das Revisionsbegehren gutgeheissen, sein Urteil von 2001 aufgehoben und die Sache zum Freispruch ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Nicht durchgedrungen ist Dammann aber mit seinem Begehren um Ersatz der Auslagen für die Verfahren vor den kantonalen Instanzen und vor Bundesgericht. Die Lausanner Richter verweisen darauf, dass er diese Kosten in der Höhe von 33 530 Franken bereits vor dem EGMR geltend gemacht habe. Der Gerichtshof habe eine entsprechende Entschädigung jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sein Arbeitgeber, also Ringier, für die fraglichen Kosten aufgekommen sei. Unter diesen Umständen bleibe kein Raum mehr für eine Geltendmachung der gleichen Kosten im Revisionsverfahren vor Bundesgericht.
Gegen diesen Entscheid gibt es laut Viktor Dammann keine Einsprachemöglichkeit. «Das ist enttäuschend, es ist eine Art Freispruch zweiter Klasse», sagte er am Dienstag gegenüber dem Klein Report. «Als Privater könnte man sich das gar nicht leisten, obschon ich ja voll und ganz Recht bekommen habe.»
Dienstag
28.11.2006