Der Ständerat wie schon der Nationalrat hat die Revision des Urheberrechts zum Leistungsschutz für Medien an den Bundesrat retourniert.
Nach dem Ja des Nationalrats im März ist der Entscheid nun definitiv. Die Regierung muss nun prüfen, wie Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz in die Vorlage eingebunden werden können.
«Wir anerkennen, dass hier die Medien – die Medienschaffenden, die Medienhäuser – Probleme haben und dass es hier einen Zusammenhang mit den digitalen Plattformen gibt. Dieses Problem müssen wir im Interesse eines guten Journalismus und einer gut funktionierenden Informationslandschaft für unsere Demokratie – gerade für unsere Demokratie – lösen», sagte der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel am Mittwochvormittag.
Die internationalen Tech-Plattformen würden journalistische Inhalte übernehmen, ohne diese selber zu produzieren. Sie profitierten damit von den Vorleistungen der Redaktionen und Medienunternehmen, ohne eine Vergütung bezahlen zu müssen, so Michel.
Wie ein «faires Entgeltungssystem» aber aussieht, war auch für Matthias Michel nicht einfach zu beantworten. Nach Antworten aber müsse man suchen, wie es auch andere Länder vorgemacht haben.
Die ursprünglich geplante Urheberrechtsreform sah vor, dass Onlineplattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen für die Nutzung von journalistischen Beiträgen Gebühren bezahlen müssen.
Neu ist nun, dass das Parlament auch klären will, wie journalistische Inhalte vergütet werden können, wenn sie zum Training von KI-Systemen genutzt werden.
Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz habe die Gesetzesreform überlagert, so der FDP-Politiker weiter. Und er zitierte im Ständeratssaal ein Positionspapier des Verlegerverbands: «Dass ein verbesserter Schutz der journalistischen Inhalte in der digitalen Welt von zentraler Notwendigkeit ist, zeigen auch die neuesten Anwendungen der künstlichen Intelligenz, wie zum Beispiel ChatGPT von Open AI oder ähnliche Chatbots von Microsoft oder Google. Die Situation gestaltet sich analog der heutigen Situation bei Suchmaschinen und Newsaggregatoren. Die KI-Anwendungen der grossen Tech-Plattformen nutzen die Inhalte der Medienunternehmen für das eigene Geschäftsmodell, ohne dass die Medienunternehmen und Journalistinnen und Journalisten dafür vergütet werden. Dabei verstärkt sich das Problem mit den Anwendungen der künstlichen Intelligenz.»
Gegenstimmen gab es keine im Ständeratssaal am Mittwochvormittag. Auch Justizminister Beat Jans unterstützte die Rückweisung des Reformentwurfs. Die Zusammenführung der Dossiers zum Leistungsschutzrecht und zu den KI-Regelungen werde die Revision jedoch um etwa zwei Jahre in die Länge ziehen, mahnte er.




