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Freitag
10.07.2026

Medien / Publizistik

Loris Fabrizio Mainardi zum Klein Report: «Wenn hier die geschuldete Transparenz mit Geheimhaltungsklauseln (wie beim VBS) oder eben Klagen (wie gegen TX) behindert wird, wird dies zu einem Problem des Rechtsstaats...»

Loris Fabrizio Mainardi zum Klein Report: «Wenn hier die geschuldete Transparenz mit Geheimhaltungsklauseln (wie beim VBS) oder eben Klagen (wie gegen TX) behindert wird, wird dies zu einem Problem des Rechtsstaats...»

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Corona-Maskenherstellers Emix eingestellt. Dagegen wehrt sich der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi.

Nach ihren Ermittlungen sah die Zürcher Staatsanwaltschaft weder den Vorwurf des Wuchers noch den Verkauf untauglicher oder falsch zertifizierter Schutzmasken als strafrechtlich erwiesen an.

Daher hat sie das Strafverfahren gegen die sogenannten «Maskenmillionäre» der Firma Emix eingestellt.

Mit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige rückt nun jedoch die Arbeit der Staatsanwaltschaft selbst in den Fokus. Der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi wirft der Zürcher Staatsanwaltschaft mehrere Amtspflichtverletzungen vor und fordert eine Überprüfung ihres Vorgehens, wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag berichtete.

«Meines Erachtens hat die Staatsanwaltschaft die grundsätzliche Frage, welche Preise für Schutzmaterial in einer weltweiten Pandemienotlage mit versagenden Märkten für Schutzmaterial den Wuchertatbestand erfüllen, vorschnell selbst beantwortet, statt sie dem dafür legitimierten Gericht zu unterbreiten», sagte Mainardi am Freitag gegenüber dem Klein Report.

Er verweist auf folgenden Fall: Bereits 1937 habe der österreichische Jurist Franz Gschnitzer «in analogen Situationen von Marktversagen prägnant gemahnt: ‚Man würde den Massenwucher überhaupt nicht bekämpfen können, wenn man ihn nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage beurteilt, die er selbst diktiert‘», so der Luzerner Jurist weiter.

Angesichts der grundsätzlichen Rechtsfragen rund um Maskengeschäfte im Umfang von mehr als 750 Millionen Euro hätte seiner Ansicht nach ein Gericht über den Fall entscheiden müssen.

Zwar argumentiert die Staatsanwaltschaft, es habe weder eine strafrechtlich relevante Notlage noch ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestanden. Gleichzeitig hat sie aber selbst eingeräumt, dass während der Corona-Pandemie weder verlässliche Marktpreise noch eine einschlägige Rechtsprechung existierten.

Für Loris Fabrizio Mainardi ist dies ein Hinweis darauf, dass ein Gericht hätte entscheiden sollen.

Zusätzlich brisant wird der Fall durch Unterlagen des Verteidigungsdepartements (VBS), die inzwischen freigegeben worden sind. Diese zeigen, dass die Armeeapotheke Ende 2021 bei von Emix gelieferten Hygienemasken des Typs «Sword» intern den Verdacht äusserte, es könne sich um Fälschungen handeln, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt.

Die Verteilung der Masken wurde gestoppt, der Rücktritt vom Vertrag erklärt und die Rückzahlung von rund 9,55 Millionen Franken verlangt.

Zu einer Rückzahlung kam es jedoch nicht. Stattdessen einigten sich das VBS und Emix 2024 auf einen Vergleich. Interne Dokumente zeigen zudem, dass die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit bewusst zurückhaltend gestaltet werden sollte. 

«In der späteren Korrespondenz zwischen den Anwälten wurde nicht nur über die Vereinbarung verhandelt, sondern auch über die Kommunikation. Auf eine aktive Information der Öffentlichkeit sollte verzichtet werden. Wörtlich heisst es in einer E-Mail, statt einer Medienmitteilung solle eine gemeinsame Sprachregelung erarbeitet werden, ‚mit der auf allfällige Medienanfragen reagiert werden kann‘», schreibt die Zeitung in dem ausführlichen Artikel über die Affäre.

Emix hat die zur TX Group gehörende Zeitung wegen ihrer Berichterstattung zu den Maskengeschäften eingeklagt. Gemäss Recherchen des Klein Reports ist der Fall beim Zürcher Handelsgericht hängig.

«Dass Emix anscheinend gegen die TX-Berichterstattung geklagt hat, ist zwar deren Recht», sagt Loris Fabrizio Mainardi weiter gegenüber dem Klein Report.

Andererseits gelte: «Wer mit dem Staat Geschäfte in dreistelliger Millionenhöhe abschliesst, kann sich nicht gleichermassen auf die Privatsphäre berufen wie im rein kommerziellen Bereich. Und wenn hier die geschuldete Transparenz mit Geheimhaltungsklauseln (wie beim VBS) oder eben Klagen (wie gegen TX) behindert wird, wird dies zu einem Problem des Rechtsstaats.»

Mainardi sieht sich durch die neuen VBS-Unterlagen in seiner Kritik bestätigt. Er bemängelt, dass mögliche Verstösse gegen das Produkte- oder Heilmittelrecht nicht vertieft geprüft worden seien. Auch die personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaft stellt er infrage. Dass ein derart komplizierter Fall im Teilzeitpensum bearbeitet worden sei, sei ein Problem.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft weist gemäss «Tages-Anzeiger» sämtliche Vorwürfe zurück. Sie betont, die Einstellung sei rechtlich begründet gewesen und der Rechtsgrundsatz «in dubio pro duriore» sei nicht verletzt worden, da eine Verurteilung nicht mindestens ebenso wahrscheinlich gewesen sei wie ein Freispruch. Das Verfahren sei zudem mit hoher Priorität und unter Einbezug verschiedener Fachleute geführt worden.

Mainardi will den Fall dennoch weiterverfolgen, falls seine Aufsichtsanzeige erfolglos bleibt. Aus seiner Sicht geht es nicht nur um den Fall Emix, sondern um das Vertrauen in die Strafjustiz. 

Strafrechtlich ist das Verfahren zwar abgeschlossen. Politisch und aufsichtsrechtlich dürfte die Affäre jedoch weiterhin für Zündstoff sorgen, findet der Klein Report.