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Mittwoch
22.07.2026

TV / Radio

Täterschutz? SRF zeigt den SVP-Politiker nur verpixelt und verschweigt seinen Namen... (Bild: Screenshot/SRF-Berichterstattung)

Täterschutz? SRF zeigt den SVP-Politiker nur verpixelt und verschweigt seinen Namen... (Bild: Screenshot/SRF-Berichterstattung)

Der Fall erschüttert die Schweizer Politik- und Justizlandschaft: Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat steht im Zentrum schwerster Vorwürfe. Dabei gehen die Medien ganz unterschiedlich mit dieser bestürzenden Geschichte um.

Während der «Tages-Anzeiger» mit einer exklusiven Recherche voranschreitet und den Beschuldigten voll identifiziert, zeigt sich das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) auffallend zurückhaltend. Ein medienethischer Anschauungsunterricht.

Es ist ein Kriminalfall mit enormer politischer Sprengkraft. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat der schweren Kriminalität, darunter Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und versuchter Mord.

Doch so brisant der Fall inhaltlich ist, so stark unterscheidet sich die mediale Arbeitsweise in den Schweizer Redaktionen.

Der «Tages-Anzeiger» machte den Fall transparent öffentlich. Er sparte weder am Namen noch am unzensierten Gesicht des Beschuldigten. Journalistisch lässt sich dieser mutige Schritt klarsichtig begründen – durch die politische Rolle des mutmasslichen Täters, den fortgeschrittenen Verfahrensstand und das öffentliche Interesse.

Mit anderen Worten: Der Tagi lieferte eine klassische Recherchearbeit, wie man sie vom investigativen Journalismus erwartet: Detailliert, einordnend und ohne Scheu vor der deutlichen Benennung der Akteure.

Zwei Tage später publizierte der «Tages-Anzeiger» die Fortsetzung: Die Frauen sollen (wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz) bestraft und ausgeschafft werden. Aus der «Tages-Anzeiger»-Berichterstattung geht ganz klar die Irritation (der Journalisten) über diese Praxis hervor.

Ganz anders das Bild beim Gebührensender SRF. In den Nachrichtenformaten wie der «Tagesschau» gab sich SRF gewohnt zurückhaltend. Namen wurden verfremdet oder weggelassen, Bildmaterial verpixelt.

Diese Haltung folgt der traditionellen Richtlinie des öffentlichen Rundfunks: Der Schutz der Persönlichkeit wird selbst bei schweren Anklagen hochgehalten – oft aus Furcht vor Vorverurteilung oder künftigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Und zum Schluss hiess es: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Notabene nach drei Jahren Untersuchungshaft.

Doch diese Zurückhaltung hinterlässt beim Publikum Fragen: Wenn die breite Öffentlichkeit bereits aus Print- und Online-Medien weiss, um wen es sich handelt, wirkt das Anonymisieren im Fernsehen irritierend. Und geht es da vielleicht sogar um Täterschutz? Und verfehlt SRF seinen Informationsauftrag, wenn entscheidende politische Kontextfaktoren – wie die Identität und Machtfunktion des Täters – kaschiert werden?

Der Fall zeigt beispielhaft das Spannungsfeld der Schweizer Medienlandschaft. Auf der einen Seite der «Tages-Anzeiger», der das öffentliche Informationsinteresse konsequent gewichtet und eine starke Recherche und eigene Haltung vorlegt.

Auf der anderen Seite SRF, das sich in juristische Sicherheitsnetze flüchtet und dabei Riskantes meidet – auch auf Kosten der journalistischen Qualität und des gesunden Menschenverstands.