Der Kanton Zürich will sich ebenfalls in die Reihe jener Kantone einreihen, die das Öffentlichkeitsprinzip in der öffentlichen Verwaltung einführt. Dies sieht das neue Datenschutzgesetz vor. Mit dem Systemwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip wird ein Auftrag der neuen Kantonsverfassung umgesetzt. Demnach sollen künftig grundsätzlich alle Informationen der Behörden öffentlich sein, falls nicht ausdrücklich ein öffentliches oder privates Interesse zur Geheimhaltung bestehe. Gelten soll das neue Gesetz für Regierungsrat und Kantonsrat, Kantonsverwaltung und Gerichte sowie für die Gemeinden.
Am Montag gab es im Kantonsparlament allerdings Knatsch, weil SP und Grüne im Gesetz die Aufgaben des Datenschützers ausweiten wollten. Dies lehnte das Parlament ab. Die bürgerliche Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden will, gleich wie die Regierung, die Handhabung des Informationszuganges den einzelnen Direktionen beziehungsweise den Gemeinden überlassen. Die Minderheit verlangte, dass der Datenschutzbeauftragte über den Informationszugang entscheiden solle. In den anderen Kantonen, die zum Öffentlichkeitsprinzip gewechselt hätten, seien der Informationszugang und der Datenschutz gekoppelt, sozusagen siamesische Zwillinge, argumentierten SP und Grüne. Mit 102 gegen 61 Stimmen lehnte die bürgerliche Ratsmehrheit den Minderheitsantrag ab. Auch Justizdirektor Markus Notter (SP) war dagegen. «Die Verwaltungen sind so etwas unabhängiger», sagte er. Deshalb mache dieser Sonderzug Zürichs Sinn.
Montag
27.11.2006