Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag den elf Jahre andauernden Zivilprozess zwischen der Genfer Tageszeitung «Le Courrier» und dem Schweizer Mäzen und Sammler Jean Claude Gandur beendet.
Gandur hatte den Prozess 2015 gegen die Genfer Tageszeitung eingeleitet.
Die Richter in Strassburg befanden nun, dass die Verurteilung der Zeitung durch die Genfer Justiz sowie anschliessend durch das Bundesgericht wegen zivilrechtlicher Persönlichkeitsverletzung gegen die Pressefreiheit verstiess. Dem zugrunde lag ein Artikel der Redaktion über den Mäzen.
«Der Entscheid ist ein grosser Sieg für die Tageszeitung und für die Verteidigung eines unabhängigen und kritischen Journalismus', dessen Rolle in dieser Angelegenheit von den Schweizer Gerichten nicht angemessen gewürdigt wurde», ist ein Fazit des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Bei Reporter ohne Grenzen Schweiz begrüsst Generalsekretär Denis Masmejan das Urteil. Seine Organisation habe «Le Courrier» unterstützt: «Der Mäzen und Sammler war ursprünglich von Le Courrier am Vorabend einer Debatte über die Erweiterung des Museums für Kunst und Geschichte in Genf, das er selbst mitfinanzierte, ins Visier genommen worden. Wir waren überzeugt, dass der Prozess zwischen Le Courrier und Gandur die Pressefreiheit gefährdete. Aus der nun vorliegenden Rechtsprechung müssen die Schweizer Gerichte Lehren ziehen. Denn diese priorisieren oft allzu schnell den Schutz der Reputation der Beschuldigten gegenüber der Pressefreiheit.»
Das Missverhältnis zwischen den finanziellen Mitteln, die der Kläger in diesem Prozess aufbringen konnte, und denen, die die von einem gemeinnützigen Verein herausgegebene Tageszeitung mobilisieren konnte, sei enorm gewesen.
«So gross gar, dass dieser Fall zu einem Beispiel für ein ‘Knebelverfahren’, eine Slapp-Klage, wurde.» Dabei handelt es sich um Prozesse, deren Hauptzweck darin besteht, die Medien einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.




