Das Bundesgericht verknurrt die Zürcher Staatsanwaltschaft dazu, gegen Lukas Hässig mit seinem Blog «Inside Paradeplatz» Anklage zu erheben.
Genau diese Staatsanwaltschaft hat aber den Fall, bei dem es um die Raiffeisen-Bank geht, im letzten Dezember eingestellt. Nun muss die Zürcher Staatsanwaltschaft durch das Bundesgerichtsurteil vom 16. Juni 2026 Lukas Hässig doch wegen Verletzung des Bankgeheimnisses anklagen.
Über den Sachverhalt schreibt das Bundesgericht in dem am 24. Juli veröffentlichten Urteil, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich mit Verfügung vom 15. Oktober 2024 eine Strafuntersuchung gegen Lukas Hässig wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung eröffnet hat.
Darauf machte sie am 3. Juni 2025 eine Hausdurchsuchung am Wohn- und Arbeitsort des Journalisten Lukas Hässig.
Der von Hässigs Anwalt angefochtene Beschluss schliesse das Verfahren nicht ab, «sondern weist die Sache zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurück», heisst es.
Es handle sich um einen Zwischenentscheid.




