Die vom Berner Volk beschlossene Bezirksreform werde kaum zu einem Amtsanzeiger-Sterben im Kanton Bern führen, ist der Regierungsrat überzeugt. Für die Bevölkerung müsse auch mit der neuen dezentralen Verwaltungsstruktur klar sein, welcher Amtsanzeiger als Publikationsorgan für welche Region Gültigkeit habe, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation. Denn den Anzeigern komme eine wichtige amtliche Funktion zu: «Was im amtlichen Teil eines staatlich anerkannten Amtsanzeigers publiziert wird, gilt als bekannt und verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger.» Bisher wurde grundsätzlich pro Amtsbezirk nur ein Amtsanzeiger anerkannt. Für 26 Amtsbezirke gab es 27 Amtsanzeiger im Kanton Bern.
Mit dem Wechsel zu fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen muss sich die Zahl der Anzeiger laut Regierung nicht zwingend verkleinern. Nicht erlaubt wären einzig Anzeiger, die ein regionenüberschreitendes Verteilgebiet vorsehen würden. So könnte sich bespielsweise eine Gemeinde aus der Verwaltungsregion Bern-Mittelland nicht dem Amtsanzeiger Emmental-Oberaargau anschliessen. Die Regierung will an den bewährten und über Jahrzehnten etablierten Strukturen nicht unnötig rütteln, zumal sie sich der wirtschaftlichen Bedeutung der Amtsanzeiger bewusst sei, wie es in der Antwort weiter heisst. Die Organisation der Herausgabe der Amtsanzeiger ist auch künftig Sache der Gemeinden.
Donnerstag
26.10.2006