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Mittwoch
08.11.2006

Ein Landwirtschaftsprodukt mit der Bezeichnung «Berg» soll tatsächlich aus einer Bergregion kommen. Zusammen mit andern agrarpolitischen Anpassungen hat der Bundesrat am Mittwoch eine Verordnung erlassen, die dies sicherstellt. Die Bezeichnung und Marke «Bergprodukt» (z. B. Bergkäse) ist nur noch zugelassen, wenn die Rohstoffe aus der Bergregion stammen und auch dort oder in angrenzenden Gemeinden verarbeitet werden. Bei einer Verarbeitung ausserhalb der Bergregion darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden (z. B. Joghurt aus Bergmilch).