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Samstag
25. Mai 2013, 22:17
Zensurversuch gegen «Beobachter» gestoppt
Freitag
20.07.2007

Die Konsumentenzeitschrift «Beobachter» hat zu Recht schwere Vorwürfe gegen zwei Thurgauer Bauunternehmer erhoben, wogegen ein Arboner Bezirksrichter mit seinen Zensurversuchen gegen die Publikation der Länge nach auf die Nase gefallen ist. Das Thurgauer Obergericht habe die untergeordnete Instanz zurückgepfiffen, berichtet der «Beo» aus dem zum deutschen Springer-Verlag gehörenden Jean-Frey-Verlag in seiner neuesten Ausgabe, die am Freitag ausgeliefert wurde. Der Bezirksrichter hatte im vergangenen Dezember versucht, die Publikation eines Beitrags über die Machenschaften der beiden Bauunternehmer mit einer superprovisorischen Verfügung zu stoppen - zu spät allerdings, da die Auflage bereits verschickt war, als er das Verbot erliess.

Jetzt hat der übereifrige Bezirksrichter obendrein vom Obergericht noch einen bösen Nasenstüber erhalten, indem es laut «Beobachter» festhielt, dass zum Beispiel «hinreichend dokumentiert» sei, dass Gläubiger «mit Verlusten zu rechnen haben», wenn sie sich mit den beiden windigen Bauunternehmer einlassen. Es sei auch hinreichend erstellt, dass der eine der beiden Unternehmer «notorisch pleite» sei, und ebenfalls seien die Verstösse gegen die Regeln der Baukunde hinreichend dokumentiert. Es habe darum «ein überwiegendes öffentliches Interesse daran gegeben, das erlassene Publikationsverbot aufzuheben», folgerte das Obergericht. Allerdings darf der «Beobachter» noch immer nicht schreiben, der eine Bauunternehmer sei ein «Geldvernichter mit Millionenschäden», da dieser das Obergerichtsurteil an das Bundesgericht weitergezogen hat.

Der Fall ist derart gravierend, dass der gerade in Sachen «schwere Vorwürfe» sehr zurückhaltende Präsident des Schweizer Presserats, Peter Studer, ihn zum Anlass nimmt, eine Breitseite gegen das Instrument der superprovisorischen Verfügung abzufeuern. «Eigentlich sollte es keine Publikationsverbote ohne Anhörung der Redaktion mehr geben», schreibt er in einem Kommentar im Weglog «Medienspiegel». - Siehe auch: «Beobachter» trotz Verkaufsverbot ausgeliefert und Bei schweren Vorwürfen zweimal fragen

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