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Die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Chefredaktor des «SonntagsBlicks», Christoph Grenacher, und zwei Journalisten der Zeitung wegen Verletzung militärischer Geheimnisse in der CIA-Fax-Affäre findet am 17. April statt, wie die Militärjustiz am Dienstag mitteilte. Ort der Hauptverhandlung ist St. Gallen, weil sie von Oberst Hans Rudolf Arta geleitet wird. Der Präsident des Militärgerichts 6, Arta, ist im Zivilleben Generalsekretär des St. Galler Justiz- und Polizeidepartements. In der Anklageschrift wirft der Auditor des Militärgerichts 6, Major Beat Hirt, den drei Journalisten unter anderem vor, den Strategischen Nachrichtendienst geschwächt und damit die Sicherheit der Schweiz gefährdet zu haben.
Der «SonntagsBlick» hatte am 8. Januar 2006 einen Fax des ägyptischen Aussenministeriums veröffentlicht, den der Schweizer Nachrichtendienst abgefangen hatte. Das geheime Dokument wies auf die Existenz von illegalen CIA-Gefängnissen in Osteuropa hin.
Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 6 sei grundsätzlich öffentlich, teilte die Militärjustiz mit. Das Gericht werde entscheiden, ob mit Rücksicht auf die Geheimhaltung Teile der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssten. Öffentlich seien in jedem Fall die Urteilseröffnung und die mündliche Urteilsbegründung. Strafanträge enthält die Anklageschrift nicht. In der Militärjustiz gilt das Unmittelbarkeits-Prinzip: Das Beweisverfahren erfolgt direkt vor Gericht. Erst danach stellt die Anklage die Anträge. - Siehe auch: Keine Zivilpersonen mehr vor die Militärjustiz
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